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Netzentgelte Strom

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Gültig ab 01.01.2012


Allgemeines

  • Diese Informationen gelten für nachfolgend aufgeführte Entgelte unter Punkt I ff.
  • Die Entgelte für den Stromnetzzugang (Punkt I) umfassen die Nutzung der Netzinfrastruktur einschl. vorgelagerter Netze, Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen. Auf die entnommene Arbeit bei Lieferung in der Mittelspannung und niederspannungsseitiger Messung wird ein Aufschlag von 2,47 % erhoben.
  • Die Entgelte für den Stromnetzzugang (Punkt I) verstehen sich zuzüglich den Entgelten unter Punkt II ff.
  • In den Bruttopreisen ist der jeweils geltende Umsatzsteuersatz (z. Z. 19 %) enthalten.



I. Entgelte für den Stromnetzzugang
gültig ab 01.01.2012

Kunden mit Leistungsmessung

Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos j) zwischen 0,9 induktiv und 1,0 einzuhalten. Die Entnahme von Blindarbeit wird gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt.

Blindmehrarbeitspreis

Einheit

brutto

netto

Arbeitspreis

Cent/kvarh

1,82

1,53




Jahresleistungspreis

Jahresbenutzungsdauer/Betrag

Entnahme: < 2500 h/a

Entnahme: 2500 h/a

Einheit

brutto

netto

brutto

netto

Hochspannung

Arbeitspreis

Cent/kWh

auf Anfrage

Leistungspreis

EUR/kW/a

auf Anfrage

Umspannung HS/MS

Arbeitspreis

Cent/kWh

4,40

3,70

0,14

0,12

Leistungspreis

EUR/kW/a

6,25

5,25

112,70

94,71

Mittelspannungsnetz

Arbeitspreis

Cent/kWh

5,02

4,22

0,57

0,48

Leistungspreis

EUR/kW/a

8,48

7,13

119,77

100,65

Umspannung MS/NS

Arbeitspreis

Cent/kWh

5,34

4,49

0,76

0,64

Leistungspreis

EUR/kW/a

9,53

8,01

124,01

104,21

Niederspannungsnetz

Arbeitspreis

Cent/kWh

5,36

4,50

2,59

2,18

Leistungspreis

EUR/kW/a

15,58

13,09

84,60

71,09


 

 

 

 

 

 

 

 

 

















Wünscht ein Kunde mit einer speziellen Lastcharakteristik - d. h. mit zeitlich begrenzter hoher Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht - einen Wechsel in das Monatsleistungspreissystem, teilt er dies dem Netzbetreiber vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) verbindlich mit.


Monatsleistungspreis

Einheit

brutto

netto

Hochspannungsnetz

Arbeitspreis

Cent/kWh

auf Anfrage

Leistungspreis

EUR/kW/Monat

auf Anfrage

Umspannung HS/MS

Arbeitspreis

Cent/kWh

0,14

0,12

Leistungspreis

EUR/kW/Monat

18,79

15,79

Mittelspannungsnetz

Arbeitspreis

Cent/kWh

0,57

0,48

Leistungspreis

EUR/kW/Monat

19,97

16,78

Umspannung MS/NS

Arbeitspreis

Cent/kWh

0,76

0,64

Leistungspreis

EUR/kW/Monat

20,67

17,37

Niederspannungsnetz

Arbeitspreis

Cent/kWh

2,59

2,18

Leistungspreis

EUR/kW/Monat

14,10

11,85


Kunden ohne Leistungsmessung

Haushalt und Gewerbe

Einheit

brutto

netto

Grundpreis

EUR/a

13,09

11,00

Arbeitspreis

Cent/kWh

5,90

4,96



unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen z. B. Elektro-Speicherheizung

Einheit

brutto

netto

Grundpreis

EUR/a

0,00

0,00

Arbeitspreis

Cent/kWh

4,28

3,60




 



II. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung
gültig ab 01.01.2012

Entnahmen / Einspeisung mit Leistungsmessung

Messung

Messstellenbetrieb

Abrechnung

Einheit

EUR/a

EUR/a

EUR/a

brutto

netto

brutto

netto

brutto

netto

Niederspannungsmessung (inkl. Wandlersatz)

227,44

191,13

110,50

92,86

272,40

228,91

Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz

-

29,37

24,68

-

Niederspannungsmessung (Direktzähler ohne Wandler)

227,44

191,13

81,13

68,18

272,40

228,91

Mittelspannungsmessung (inkl. Wandlersatz)

227,44

191,13

253,18

212,76

415,24

348,94

Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz

-

145,47

122,24

-

Hochspannungsmessung

auf Anfrage

auf Anfrage

auf Anfrage

2-Kern-Wandler (auf Kundenwunsch)

-

auf Anfrage

-



Entnahmen / Einspeisung ohne Leistungsmessung

Messung

Messstellenbetrieb

Abrechnung

Einheit

EUR/Vorgang/a2

EUR/a

EUR/Vorgang/a3

brutto

netto

brutto

netto

brutto

netto

Eintarifzähler

4,17

3,50

11,54

9,70

16,01

13,45

Zweitarifzähler (inkl. Nettokosten für Schaltgerät i.H.v. 16,46 € )

4,17

3,50

33,57

28,21

21,06

17,70

Zweitarif - 2 - Richtungszähler

4,17

3,50

20,98

17,63

30,35

25,50

Maximumzähler (1- oder 2-Tarifzähler)

4,17

3,50

62,96

52,91

31,54

26,50

Prepaymentzähler

4,17

3,50

109,11

91,69

16,01

13,45

Pauschalanlagen

-

-

-

-

11,35

9,54

für Messsysteme gemäß § 21 d EnWG

4,17

3,50

31,77

26,70

16,01

13,45

Stromwandlersatz (Zusatzleistung bei Erfordernis)

-

-

26,00

21,85

-

-

Entgelte am Beispiel eines Eintarifzählers

2Das jährliche Entgelt für Messung beträgt bei monatlicher Messung des Zählers 49,98 €/a brutto (42,00 €/a netto), bei vierteljährlicher Messung 16,66 €/a brutto (14,00 €/a netto), bei halbjährlicher Messung 8,33 €/a brutto (7,00 €/a netto) und bei jährlicher Messung 4,17 €/a brutto (3,50 €/a netto).

3Das jährliche Entgelt für Abrechnung beträgt bei monatlicher Abrechnung des Zählers 192,07 €/a brutto (161,40 €/a netto), bei vierteljährlicher Abrechnung 64,03 €/a brutto (53,80 €/a netto) und bei halbjährlicher Abrechnung 32,01 €/a brutto (26,90 €/a netto) und bei jährlicher Abrechnung 16,01 €/a brutto (13,45 €/a netto).







III. Konzessionsabgabe, KWKG, StromNEV, Mehr- und Mindermengen
gültig ab 01.01.2012

Konzessionsabgabe nach KAV
Maßgebend für die Höhe der Konzessionsabgabe ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl.

Leipzig

Einheit

brutto

netto

Sondervertragskunden

Cent/kWh

0,13

0,11

Tarifkunden im Rahmen von Schwachlastregelungen

Cent/kWh

0,73

0,61

alle anderen Kunden

Cent/kWh

2,84

2,39



Glesien

Einheit

brutto

netto

Sondervertragskunden

Cent/kWh

0,13

0,11

Tarifkunden im Rahmen von Schwachlastregelungen

Cent/kWh

0,73

0,61

alle anderen Kunden

Cent/kWh

1,89

1,32



Grenzpreisunterschreitungen gemäß KAV sind bis zum 31.03. des dem Abrechnungsjahres folgenden übernächsten Jahres unter Vorlage eines WP-Testates nachzuweisen.


KWK-Aufschlag nach § 9 KWKG

Letztverbraucherkategorie

Einheit

brutto

netto

Verbräuche bis 100.000 kWh

Cent/kWh

0,0024

0,0020

Verbräuche über 100.000 kWh gemäß § 9 Abs. 7 Satz 2 u. 5 KWKG

Cent/kWh

0,0595

0,0500

Verbräuche über 100.000 kWh gemäß § 9 Abs. 7 Satz 3 u. 5 KWKG*

Cent/kWh

0,0298

0,0250

* bei Vorlage eines Testats nach § 9 Abs. 7 Satz 4 KWKG


§ 19 StromNEV-Umlage

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben auf Grundlage der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011 folgende Umlage ermittelt.

Letztverbraucherkategorie

Einheit

brutto

netto

LV Gruppe A

Cent/kWh

0,180

0,151

LV Gruppe B

Cent/kWh

0,060

0,050

LV Gruppe C

Cent/kWh

0,030

0,025



Monatlicher Marktpreis für Jahresmehr- und mindermengen nach § 13 StromNZV
Der monatliche Marktpreis für die Jahresmehr- und -mindermengen richtet sich nach dem jeweils im Quartal geltenden „KWK-Index“ der EEX (European Energy Exchange). Dieser ist unter www.eex.de veröffentlicht.


IV. Entgelte für Reserveinanspruchnahme
gültig ab 01.01.2012

Kunden, die ihren Energiebedarf vollständig oder teilweise durch Eigenerzeugung decken, können bei den Stadtwerken Leipzig Netz GmbH - soweit vertraglich vereinbart - Reservenetzkapazität bestellen. Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt. Die anfallenden Kosten sind abhängig von der Dauer der jährlichen Inanspruchnahme und der Spannungsebene, an welche die Anlage angeschlossen ist.

Reserveinanspruchnahme

Einheit

brutto

netto

Entnahme in Hochspannung

0 h/a - 200 h/a

EUR/kW/a

auf Anfrage

200 h/a - 400 h/a

EUR/kW/a

auf Anfrage

400 h/a - 600 h/a

EUR/kW/a

auf Anfrage

Entnahme in Mittelspannung

0 h/a - 200 h/a

EUR/kW/a

42,45

35,67

200 h/a - 400 h/a

EUR/kW/a

50,94

42,81

400 h/a - 600 h/a

EUR/kW/a

59,43

49,94

Entnahme in Niederspannung

0 h/a - 200 h/a

EUR/kW/a

77,96

65,51

200 h/a - 400 h/a

EUR/kW/a

93,56

78,62

400 h/a - 600 h/a

EUR/kW/a

109,15

91,72





V. Weitere Kosten und Dienstleistungen
gültig ab 01.01.2012

Niederspannung
Für die erstmalige Inbetriebsetzung, Mahnung, Nachinkassogang, Sperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses/Wiederaufnahme der Netznutzung, die Wiederaufnahme der Versorgung bzw. Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses/Wiederinbetriebnahme der Netznutzung und für die Erstellung einer zusätzlichen Rechnung und/oder einer Korrekturrechnung sowie für die Zählerbefundprüfung gelten die Entgelte gemäß Ziffer VIII der „Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH zur Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV)“. Diese sind unter www.swl-netz.de veröffentlicht.

Umbau von Messeinrichtung

Einheit

brutto

netto

Zählermontage/-demontage auf Kundenwunsch Drehstrom-/Wechselstromzähler (1-oder 2-Tarif)

EUR/Zähler

191,21

160,68

Prüfung/Änderung der Schaltzeiten auf Kundenwunsch

EUR/Zähler

93,15

78,28



Netzebenen oberhalb Niederspannung
Für die erstmalige Inbetriebsetzung, Mahnung, Nachinkassogang und für die Erstellung einer zusätzlichen Rechnung und/oder einer Korrekturrechnung sowie für die Zählerbefundprüfung gelten die Entgelte gemäß Ziffer VIII der "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH zur Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV), mit der Maßgabe, dass die Kosten für Sperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses/Wiederaufnahme der Netznutzung, die Wiederaufnahme der Versorgung bzw. Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses/Wiederinbetriebnahme der Netznutzung nach Aufwand (EUR/Zähler)berechnet werden.


Zählerfernauslesung

Einheit

brutto

netto

Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses durch den Netzbetreiber (GSM-Datenübertragung)

EUR/a/Zählpunkt

167,93

141,12

Vor-Ort-Auslesung (max. für 2 Monate)

EUR/Monat/Zählpunkt

130,90

110,00



Gesonderte Bereitstellung von Lastgangdaten

Eine gesonderte Bereitstellung erfolgt, wenn Lastgangdaten über die vertragliche Vereinbarung hinaus bereitgestellt werden.

Für jede Bereitstellung des gemessenen 1/4-h-Lastganges per E-Mail (monatlich)

EUR/Monat/Zählpunkt

11,31

9,50

Für jede Bereitstellung des gemessenen 1/4-h-Lastganges per E-Mail (täglich)

EUR/Monat/Zählpunkt

35,70

30,00

Für jede Bereitstellung des gemessenen 1/4-h-Lastganges per E-Mail (einmalig)

EUR/Monat/Zählpunkt

11,31

9,50



Für die Bearbeitung von Bankrückläufern erfolgt eine Kostenerstattung durch den Kunden.


Wünschen Sie weitere Leistungen, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen kurzfristig ein Angebot unterbreiten.



Preisblatt gesondertes Netzentgelt


Historie

Preisblatt Netzentgelte Strom - gültig ab 01.01.2011
Preisblatt Netzentgelte Strom - gültig ab 01.01.2010
Preisblatt Netzentgelte Strom - gültig ab 01.05.2009

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