|
|
|
|
Voraussetzungen / MusterverträgeVoraussetzungen für die Netznutzung
- Vorlage/Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages zwischen Lieferant und Netzbetreiber über die Netznutzung und Belieferung von endverbrauchenden Kunden im Netz der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH
- Im Fall der Netznutzung durch den Kunden ist der Abschluss des Netz-nutzungsvertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber erforderlich.
- Die Strombelieferung der Entnahmestellen ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Kunden geregelt.
- Der Lieferant versichert bei Anmeldung eines Kunden, dass ab Beginn der Bilanzkreiszuordnung des Kunden zu einem Bilanzkreis ein solcher Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Kunden besteht. Diese Verträge müssen entweder den gesamten Bedarf des Kunden an der Entnahmestelle oder den über Fahrplanlieferungen hinausgehenden Bedarf des Kunden vollständig abdecken (offener Liefervertrag).
- Der Lieferant teilt dem Netzbetreiber den (Sub-) Bilanzkreis oder Aggregationskreis mit, dem die Entnahmestellen der Kunden in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers zugeordnet werden sollen.
- Der Lieferant benennt den Bilanzkreisverantwortlichen und weist dessen Bilanzkreisverantwortlichkeit dem Netzbetreiber nach.
Musterverträge
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Muster Lieferantenrahmenvertrag
Muster Netznutzungsvertrag
Muster Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
Muster Messrahmenvertrag
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Die Unterbrechung des Netzanschlusses / der Anschlussnutzung im schriftlichen Auftrag des Lieferanten führt der Netzbetreiber nach separater Vereinbarung durch. Bei Übergang des Messstellenbetriebs kann der neue Messstellenbetreiber ein Angebot gemäß § 4 (2) Nr. 2a MessZV abfordern.
Vereinbarung zum abweichenden Prozess zur Netznutzungsabrechnung GPKE und GeLiGas
Einzelne Prozessschritte im Rahmen der elektronischen Rechnungslegung (INVOIC) weichen gemäß einer mit der Stadtwerke Leipzig GmbH abgeschlossenen Vereinbarung im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLiGas von den Vorgaben der Ziffer 2 GeLiGas und der Ziffern 2 und 3 GPKE ab. Das Gebrauchmachen von dieser Ausnahme wurde der Bundesnetzagentur angezeigt und erfolgt diskriminierungsfrei. Netznutzer erhalten auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss der vorbezeichneten Vereinbarung, dass ohne weitere Verhandlung angenommen werden kann.
Ihre Ansprechpartner
|
| |
|
|
|
|
|
Störrufnummer (Anruf kostenfrei) 0800 121-3000
Entwicklung Netzentgelte Strom 2012
Kurzzeitige Stromunterbrechung am 15.11.2011 zwischen 04:00 Uhr und 09:00 Uhr
Kurzzeitige Stromunterbrechung am 11.11.2011 zwischen 01:30 Uhr und 04:00 Uhr
Ausschreibung Netzverluste Terminbekanntgabe
Los 2 2012
|